Internet != realer öffentlicher Raum?
Die Blackcoats scheinen sich äusserst uneins über den Status des Netzes zu sein: einerseits wird man bei Veröffentlichungen im Netz wegen jeder Lapalie abgemahnt und/oder verklagt, andererseits scheint das Netz rechtlich gesehen aber kein Ort für Demonstrationen zu sein.
Gegen die Organsiatoren der Online-Demo 2001 gegen die Deportationswirtschaft wurde jetzt Anklage erhoben, nachdem ein Vergleich, der einem Schuldeingeständniss gleich gekommen wäre, von den Organisatoren abgelehnt wurde.
Wie weit die Ermittlungswut seinerzeit ging kann ich aus eigener Erfahrung berichten:
Auch ich hatte seinerzeit ein sehr starkes Interesse an den Seiten der Lufthansa, so dass ich diese ständig und wiederholt abrief. Die Demo war technisch betrachtet jedoch grösstenteils erfolglos, da die Lufthansa über eine gute IT-Infrastruktur mit Load-Balancern und offensichtlich fähige Admins verfügt. Da für meine Seitenabrufe die schnelle Anbindung unserer damaligen Firma verwendet wurde, kam wenige Woche später ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M., die - ohne richterlichen Beschluss - darum bat, die verwendete IP-Adresse (sinnigerweise ein Proxy) doch bitteschön einem Namen mit Adresse zuzuordnen. Sicher war es ohne den fehlenden richterlichen Beschluss ein zahnloses Säbelgerassel, aber hält man sich den Aufwand vor Augen, weiss man wo Geld verschwendet wird: sollten alle damals demonstrierenden IPs nachverfolgt und deren Provider angeschrieben worden sein, kommen allein schon durch das Briefporto Unsummen zusammen.
Nun zieht die Lufthansa vor Gericht, um die Virtualität des Netzes von Richtern klären zu lassen. Einerseits bin ich auf das sicher abstruse Urteil (ich erinnere an andere Verständnissprobleme bei Richtern) schonmal gespannt, andererseits halte ich die Lufthansa für sehr wagemutig, das Thema wieder an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren. So sieht das auch Libertad:
Politisch und moralisch souverän blicken wir einem Prozeß entgegen, der für die Lufthansa AG nur mehr Peinlichkeiten an die Öffentlichkeit tragen wird, als dies vor und während der Online-Demo bereits der Fall war.
Wenn im Netz das Versammlungs/Demonstrationsrecht nicht gelten sollte, dann ist das Netz etwas rein virtuelles, ohne jeden materiellen Bezug zur realen Welt. Dann sollte die Lufthansa auch keine Schadensersatzansprüche geltend machen können, da der Schaden ja ebenfalls nur virtuell war. Wenn das Netz jedoch ein realer, öffentlicher Raum ist, in dem man seine Grundrechte wahrnehmen darf (und soll), so muss dort auch das Demonstrationsrecht gelten.






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